Sonntag, 13. April 2014

Schenkungen und Übergaben von Haus und Grund im Familienkreis werden günstiger!


Die Berechnung der Grunderwerbsteuer wird neu geregelt und bringt Vorteile für Weitergabe im Familienkreis.

Grundsätzlich sind bei Schenkung oder verkauf innerhalb der Familie 2% Grunderwerbsteuer fällig. Ab Juni ist die Berechungsbasis dafür nicht mehr der Verkehrswert sondern nur der dreifache Einheitswert. Falls dieser mehr als 30% des Verkehrswertes ausmacht gilt dieser Wert als Berechnungsbasis.


NEU: Die Berechnungsgrundlage für Immobilienweitergabe an Familienkreis wird mit max. 30% vom Verkehrswert begrenzt!

Die selbe Begrenzung gilt dann auch bei unentgeltlicher Weitergabe bei Berechnung des Fruchtgenussrechtes.


Erweiterter Familienkreis: Parallel wird der Familienkreis erweitert und es zählen nun auch nunmehr Ehepartner und eingetragene Partner; Lebensgefährten mit gemeinsamen Hauptwohnsitz; Verwandte, Verschwägerte in gerader Linie, Stief-, Wahl- oder Pflegekinder oder deren Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner oder Geschwister, Nichten oder Neffen dazu.


Derzeit ist geplant dass diese Neuregelung ab Juni in Kraft treten wird, bei landwirtschaftlichen Weitergaben werden Details noch geklärt und es wird eine Neuregelung ab 2015 angestrebt.




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