Freitag, 15. November 2013

Immobilienaufteilung bei Scheidung

Objektive Bewertung durch Makler
In Österreich erfolgt der Großteil der Scheidungen einvernehmlich. Voraussetzung dafür ist eine Einigung über Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens. Oft klaffen die Vorstellungen über den Wert einer Liegenschaft weit auseinander was zwangsläufig zu Problemen bei der gerechten Aufteilung von Immobilien führt. 
Eine objektive Liegenschaftsbewertung für Privatimmobilien unter der Berücksichtigung einen fairen und realistischen Preis zu erzielen kann jeder niedergelassene Makler veranlassen. Meist sind diese Bewertungen auch kostenlos sofern sie nur der ungefähren Wertbemessung dienen und nicht bei Gericht als Sachverständigengutachten dienen sollen. Im Bedarfsfall wäre ein gerichtlich verwertbares Gutachten möglich, allerdings kosten diese oft deutlich mehr als € 450,00.
Die Liegenschaftsbewertung ergibt einen realen Marktwert der als Orientierungshilfe zur Vermögensaufteilung dient. Mit Schwankungsbreiten von +/- 10% sind diese Bewertungen auch meist ziemlich genau. Als Berechnungsbasis werden neben der zu bewertenden Immobilie auch die in der Umgebung in den letzten Jahren verkauften Objekte zur Preisberechnung herangezogen und ein Trend abgeleitet.
Für professionelle Beratung rund um den Verkauf einer Liegenschaft stehe ich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie beabsichtigen eine Liegenschaft zu verkaufen bieten wir Ihnen für eine private Immobilien eine kostenlose Liegenschaftsbewertung an. Bei Abschluss eines Vermittlungsauftrages übernehmen wir zusätzlich auch noch die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises. 

Dienstag, 10. September 2013

Immobilienertragsteuer ImmoEst


Gewinne aus dem Verkauf privater Lie­genschaften werden seit 1. April 2012 un­befristet versteuert.


Hier ein Auszug der wich­tigsten Regelungen des neu­en Gesetzes:

„Altfälle“
Bei einem letzten entgelt­lichen Erwerb vor dem 1. April 2002 wird pauschal der tatsächlich erzielte Kaufpreis besteuert
3,5 Prozent vom Verkaufs­preis oder
15 Prozent vom Verkaufs­preis, wenn seit dem 1. Jänner 1988 eine Umwidmung statt­gefunden hat

„Steuerverfangen“
Im Regelfall unterliegen Immobilien, die ab dem 1. April 2002 angeschafft wurden ei­ner einheitlichen Immobili­enertragsteuer in Höhe von 25 Prozent des Veräußerungs­gewinns - der Differenz zwi­schen Anschaffungskosten und Verkaufspreis. Steuermin­dernd wirken sich Instand­setzungs- und nachträgliche Herstellungsmaßnahmen aus. Geltend gemachte Absetzbe­träge von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie of­fene Teilabsetzbeträge für In­standsetzungsaufwendungen müssen hinzugerechnet wer­den. Ab einer Behaltedauer von zehn Jahren kann eine In­flationsabgeltung in Höhe von zwei Prozent pro Jahr, insge­samt gedeckelt mit 50 Prozent, geltend gemacht werden. Das heißt ab dem 35. Jahr wird der Spekulationsgewinn mit 12,5 Prozent besteuert.


Erbschaft oder Schenkung
Hier gelten die gleichen Rege­lungen, wie oben beschrieben: Wenn ein Beschenkter oder Erbe seine Immobilie verkauft, wird darauf abgestellt, wann der Geschenkgeber oder Erb­lasser seine Immobilie erwor­ben hat - vor oder nach dem 1. April 2012.


Hauptwohnsitzbefreiung

Eigentumswohnungen und Eigenheime inklusive Grundstück sind von der Besteuerung nur dann aus­genommen, wenn zwischen Anschaffung und Veräu­ßerung der Verkäufer dort durchgehend für mindestens zwei Jahre den Hauptwohn­sitz hatte. Oder wenn ihm das Objekt innerhalb der letzten zehn Jahre für durchgehend mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat.




Montag, 2. September 2013

Top-Trend: Bauen auf fremden Grund!

Eigentümer nutzen eigenen Grund als Wertanlage und räumen Interessierten Baurecht ein.

Eigentümer, die ihr Grundstück als Wertanlage behalten wollen, es aber nicht nutzen können oder wollen, haben in Österreich die Möglichkeit, Bauinteressierten ein Baurecht auf ihrem Grund einzuräumen und dafür einen Bauzins zu verlangen. Dieses Baurecht, geregelt im Baurechtsgesetz, ist für den Bauberechtigten ein vererbbares und veräußerbares Recht. Er kann somit auf diesem fremden Grundstück Gebäude errichten, die dann sein Eigentum bleiben; die Dauer des Baurechts kann zwischen zehn bis hundert Jahre vereinbart werden. Das Baurecht wird im Grundbuch eingetragen und bietet Sicherheit für den Bauberechtigten, seine Erben oder Rechtsnachfolger.
Bei einem Wohnbaugrundstück in guter Lage in Wels kann mit einem Bauzins von bis zu € 1,50 – 3,00 pro m² und Jahr gerechnet werden. Bei 800 m² bedeutet das einen Jahreszins von € 1.200,00 - € 2.400,00 pro Jahr! Zusätzlich ist der Baurechtsinhaber verpflichtet das Grundstück entsprechend zu pflegen und den Eigentümer schadlos zu halten.



Finanzierungsvorteil Baurecht!

Für Unternehmen hängt der Bauzins von der Lage ab; jedenfalls ist für diese ein Baurechtsvertrag über 50 und mehr Jahre die Chance, dass das Grundstück nicht vorfinanziert werden muss und die laufenden Kosten steuersenkend geltend gemacht werden können.
Beim privaten Wohnbau ist das Baurecht besonders für Jungfamilien eine gute Alternative zum Grundkauf. Zudem kann das auf dem Grundstück errichtete Haus als Sicherheit bei Krediten eingesetzt werden.


Haben Sie brach liegende Grundstücke, die Sie verkaufen, als Baurecht hingeben oder verpachten wollen, oder suchen Sie ein Kauf- oder Baurechtsgrundstücke, dann vermitteln wir Ihnen gerne die geeigneten Vertragspartner oder Interessenten.

Dienstag, 4. Juni 2013

Bau MASSIV!





Massivhäuser von "Town & Country" jetzt auch in Oberösterreich.  

                    Nähere Infos unter 0681 814 085 77


Town & Country Haus baut massive energiesparende Einfamilienhäuser mit regionalen Partnern unter Verwendung von Markenprodukten, zum Fixpreis mit garantierter Bauzeit. Das Massivhaus wird in vielen verschiedenen Varianten gebaut. Town & Country Haus ist das sicherste Haus vor, während und nach dem Bau. Der Bauherr erhält alles aus einer Hand - den gesamten Hausbau, die Finanzierung und die Grundstücksuche.