Montag, 2. September 2013

Top-Trend: Bauen auf fremden Grund!

Eigentümer nutzen eigenen Grund als Wertanlage und räumen Interessierten Baurecht ein.

Eigentümer, die ihr Grundstück als Wertanlage behalten wollen, es aber nicht nutzen können oder wollen, haben in Österreich die Möglichkeit, Bauinteressierten ein Baurecht auf ihrem Grund einzuräumen und dafür einen Bauzins zu verlangen. Dieses Baurecht, geregelt im Baurechtsgesetz, ist für den Bauberechtigten ein vererbbares und veräußerbares Recht. Er kann somit auf diesem fremden Grundstück Gebäude errichten, die dann sein Eigentum bleiben; die Dauer des Baurechts kann zwischen zehn bis hundert Jahre vereinbart werden. Das Baurecht wird im Grundbuch eingetragen und bietet Sicherheit für den Bauberechtigten, seine Erben oder Rechtsnachfolger.
Bei einem Wohnbaugrundstück in guter Lage in Wels kann mit einem Bauzins von bis zu € 1,50 – 3,00 pro m² und Jahr gerechnet werden. Bei 800 m² bedeutet das einen Jahreszins von € 1.200,00 - € 2.400,00 pro Jahr! Zusätzlich ist der Baurechtsinhaber verpflichtet das Grundstück entsprechend zu pflegen und den Eigentümer schadlos zu halten.



Finanzierungsvorteil Baurecht!

Für Unternehmen hängt der Bauzins von der Lage ab; jedenfalls ist für diese ein Baurechtsvertrag über 50 und mehr Jahre die Chance, dass das Grundstück nicht vorfinanziert werden muss und die laufenden Kosten steuersenkend geltend gemacht werden können.
Beim privaten Wohnbau ist das Baurecht besonders für Jungfamilien eine gute Alternative zum Grundkauf. Zudem kann das auf dem Grundstück errichtete Haus als Sicherheit bei Krediten eingesetzt werden.


Haben Sie brach liegende Grundstücke, die Sie verkaufen, als Baurecht hingeben oder verpachten wollen, oder suchen Sie ein Kauf- oder Baurechtsgrundstücke, dann vermitteln wir Ihnen gerne die geeigneten Vertragspartner oder Interessenten.

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